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FG Berlin, 30.04.2003 - 6 K 6255/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Klageerhebung durch Nachlasskonkursverwalter im Namen des Verstorbenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 30.04.2003 - 6 K 6255/01
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 4/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1067
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78
Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde - …
Auszug aus FG Berlin, 30.04.2003 - 6 K 6255/01
Ein Beteiligtenwechsel ist daher eine Klageänderung im Sinne von § 67 FGO , die bei fristgebundenen Klagen nur innerhalb der Klagefrist zulässig ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 1980, VII R 60/78, BStBl II 1980, 331 ). - BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93
Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )
Auszug aus FG Berlin, 30.04.2003 - 6 K 6255/01
Zwar besitzt der (Nachlass-) Konkursverwalter für die Dauer des Konkursverfahrens eine eigene Prozessführungsbefugnis (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 31. August 1993, XI B 31/93, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, S. 187); allerdings setzt eine wirksame Klageerhebung insoweit ein Auftreten des Konkursverwalters im eigenen Namen voraus, was nach dem eindeutigen Wortlaut der Klageschrift nicht der Fall ist.
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 4/05
Feststellungsbescheid nach Eröffnung des Konkursverfahrens
Schließlich sei auch die Schätzung nicht zu beanstanden, weil weder M noch L für eine Aufteilung der Werbungskosten hinreichende Belege vorgelegt hätten und die Schätzung keinen Beurteilungsfehler erkennen lasse (Urteil vom 30. April 2003 6 K 6255/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1067).